Ich habe für Ihre Urkunde die Kosten zu erheben, die im Gerichts- und Notarkostengesetz dafür vorgesehen sind. Die Beratung ist inklusive, egal wieviel Zeit ich mir für Sie nehme. Auch umfassende Regelungen führen oft nicht zu Mehrkosten, denn die Kosten richten sich meist nach dem Geschäftswert Ihrer Angelegenheit. Das ist transparent, denn Sie müssen von jedem deutschen Notar für dieselbe Urkunde auch dieselbe Kostenrechnung erhalten.
Weitere Hinweise, einen Gebührenrechner und Gebührenbeispiele finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.