Testament / Erbvertrag
„Unsere Kinder sollen alles erben, aber erst dann, wenn wir beide verstorben sind.“ Das ist der Wunsch vieler Eltern. Ohne Testament gilt aber die gesetzliche Erbfolge. Diese führt dazu, dass die Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils zusammen mit dem längerlebenden Elternteil Miteigentümer der Immobilie werden. Das ist oft unerwünscht. Vielfach sollen auch bestimmte Personen, zu denen kein Kontakt oder ein zerstrittenes Verhältnis besteht, womöglich auch der Ex-Ehegatte, von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Als Notar habe ich die Erbschaftsteuerfreibeträge im Blick, denn schon das „Berliner Testament“ kann steuerschädlich sein. Bei größeren Vermögen kann mit einem sogenannten Supervermächtnis gearbeitet werden. Dieses räumt dem längerlebenden Ehegatten das Recht ein, zur Steuerersparnis zugunsten bestimmter Personen Vermächtnisse für von ihm nicht mehr benötigte Gelder auszusprechen, ohne dass über dieses Geld bereits im Testament selbst verfügt werden muss.
Wir gehen auch die Möglichkeit durch, dass das Leben anders verläuft als gedacht. Beispielsweise klären wir, ob Sie möchten, dass der längerlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen das dann eigentlich bindend gewordene Testament noch abändern darf, etwa um auf Krankheit oder Überschuldung eines Kindes reagieren zu können oder wenn dieses absprachewidrig den Pflichtteil fordert.
Vielleicht fürchten Sie auch Streit unter den Erben oder sorgen sich darum, dass junge Erben sich das Erbe nicht sinnvoll einteilen können. Dem kann mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers vorgebeugt werden.
Kluge Testamentsgestaltung ist daher ein wichtiger Baustein Ihrer Vorsorge, bei dem ich Sie sehr gerne unterstütze. Dabei kann ein notarielles Testament auch einen oder gar mehrere Erbscheine vermeiden, wodurch sich dieses ohnehin erheblich refinanziert.
📍 Wo Sie uns in Dortmund finden:
Anfahrtsbeschreibung
Für einen Besuch in unserer Kanzlei fahren Sie von der Borussiastraße auf die Anlage des Wulffshofs. Biegen Sie dort sofort links ab in den Wandweg und dann bei nächster Möglichkeit wieder rechts (Hausnummer 3‒5).
Unsere Kanzlei finden Sie nach circa 30 Metern auf der linken Seite.

Achtung! Bei Anfahrt mithilfe eines Navigationsgeräts verwenden Sie bitte die Adresse "Wandweg 3, 44149 Dortmund", da Sie so direkt vor unserer Eingangstür (Wandweg 5) parken können. Als Hilfestellung haben wir Ihnen die Route voreingestellt. Klicken Sie dazu unterhalb auf das weiße Feld.