Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist ein wesentlicher Teil der persönlichen Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter. Denn der Ehegatte kann in diesen Situationen nur sehr eingeschränkt helfen.
Warum eine Vorsorgevollmacht? - Zum Beispiel deshalb: Nach einem Schlaganfall kann der Ehemann die Räumlichkeiten im 1. Stock nicht mehr erreichen. Daher soll eine ebenerdige, seniorengerechte Wohnung angeschafft werden. Nur mit einer notariellen Vollmacht kann die Ehefrau in diesem Fall auch den Immobilienanteil ihres Mannes verkaufen, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht soll die Bestellung eines Betreuers vermieden werden. Denn Sie bevollmächtigen Vertrauenspersonen, im Notfall für Sie finanzielle und persönliche Angelegenheiten zu regeln. Sie können dabei selbst bestimmen, ob diese Personen gleichberechtigt entscheiden und sich nur untereinander abstimmen oder in einer bestimmten Abfolge für Sie tätig werden sollen (zum Beispiel soll erst der Ehegatte vertreten und erst wenn dieser nicht mehr kann oder möchte die Kinder, wobei die Kinder jeweils einzeln vertreten dürfen, sich aber untereinander abstimmen sollen). Zusätzlich kann bestimmt werden, dass die Kinder mit der Vollmacht keine, sich keine oder nur Gelegenheitsgeschenke machen dürfen oder dass sie bei Grundstücksgeschäften gemeinsam tätig werden müssen. Die Vollmacht kann als Generalvollmacht ausgestaltet sein, wenn Sie alle Lebensbereiche umfassen soll, bei denen eine Vertretung rechtlich zulässig ist.
Mit der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer als Betreuer handeln soll, wenn die Vollmacht ausnahmsweise nicht ausreicht, dies ist in der Regel der Bevollmächtigte.
Warum eine Patientenverfügung? - Zum Beispiel deshalb: Ohne klar definierte Behandlungswünsche wird sich kaum ein Arzt trauen, eine angezeigte Behandlung zu unterlassen oder gar abzubrechen, zumal das Krankenhaus hiermit viel Geld verdienen würde. Aus unzähligen Beratungsgesprächen weiß ich aber, dass eigentlich fast alle Menschen keine Apparatemedizin mehr wünschen, wenn sie nie wieder bewusst am Leben teilnehmen können. Ohne Patientenverfügung wird das kaum gelingen.
Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, in welchen gesundheitlichen Situationen (z.B. Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit, irreparable Gehirnschäden, schwere Demenz) noch welche Behandlung erfolgen oder unterlassen werden soll (z.B. Wiederbelebung, Operationen, Magensonde). Die in der Generalvollmacht bevollmächtigte Vertrauensperson hat dann die Einhaltung dieser Wünsche zu überwachen. So kann verhindert werden, dass man ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins (dauerhaft) an medizinische Geräte angeschlossen wird.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vorsorgedokumente auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden und so zu gestalten, dass Ihre Wünsche und Anweisungen in medizinischen und persönlichen Angelegenheiten klar formuliert und rechtssicher gestaltet sind.
📍 Wo Sie uns in Dortmund finden:
Anfahrtsbeschreibung
Für einen Besuch in unserer Kanzlei fahren Sie von der Borussiastraße auf die Anlage des Wulffshofs. Biegen Sie dort sofort links ab in den Wandweg und dann bei nächster Möglichkeit wieder rechts (Hausnummer 3‒5).
Unsere Kanzlei finden Sie nach circa 30 Metern auf der linken Seite.

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